Kollisionen und Rechtsdurchsetzung
Wenn Zeichen aufeinandertreffen, müssen Rechte, Risiken und Verfahrensziele rasch geklärt werden. Diese Rubrik behandelt Konflikte zwischen Marken und zeigt, welche rechtlichen Instrumente für die Bereinigung des Registers und die Durchsetzung gegenüber einer Benutzung zur Verfügung stehen.
Den Konflikt rechtlich bestimmen
Bei identischen Zeichen für identische Waren oder Dienstleistungen gelten andere Voraussetzungen als bei einer behaupteten Verwechslungsgefahr. Bekannte Marken können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gegenüber unähnlichen Waren oder Dienstleistungen geschützt sein. Die Prüfung beginnt deshalb mit dem älteren Recht und der konkreten angegriffenen Handlung.1
Das passende Verfahren wählen
Ein Widerspruch richtet sich gegen eine veröffentlichte Eintragung und ist an eine dreimonatige Frist gebunden. Daneben bestehen Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit oder des Verfalls. Gegen eine rechtsverletzende Benutzung kommen insbesondere zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie bei entsprechenden Voraussetzungen weitere Ansprüche in Betracht.2
Beweise und Fristen sichern
Registerstand, Warenverzeichnisse, Benutzung und konkrete Marktauftritte bilden die Grundlage der Bewertung. Bei einem laufenden Verfahren sind Zustellungs- und Reaktionsfristen gesondert zu erfassen. Auch die eigene Marke kann einer Nichtbenutzungseinrede ausgesetzt sein. Eine Konfliktstrategie muss daher die Stärke des geltend gemachten Rechts mitprüfen.3
Themen dieser Rubrik
Behandelt werden Verwechslungsgefahr, bekannte Marken, Widerspruch, Nichtigkeits- und Verfallsverfahren, Abmahnungen und gerichtliche Ansprüche. Einigungen und Abgrenzungsvereinbarungen gehören ebenfalls dazu. Die Vertiefungsseite zum Widerspruch erläutert den Ablauf vor dem Amt für Volkswirtschaft.
Fazit
Wirksame Rechtsdurchsetzung setzt ein tragfähiges Recht und das passende Verfahren voraus. Wer Registerangriff, Benutzungsverbot und Einigung auseinanderhält, kann Ziele und Aufwand genauer bestimmen.
Quellen
Stand: 13. September 2026
Widerspruch gegen eine Marke in Liechtenstein
Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Berechtigung, Dreimonatsfrist, Gebühren, Reaktion des Markeninhabers und Benutzungseinrede.
Rechtserhaltende Benutzung einer Marke
Ernsthafte Markenbenutzung in Liechtenstein: Fünfjahresfrist, Benutzung im EWR und in der Schweiz, Nachweise und Folgen der Nichtbenutzung.
Markenrecherche für Liechtenstein
Ältere Marken prüfen: Rechercheumfang, nationale und internationale Register, ähnliche Zeichen und rechtliche Bewertung für Liechtenstein.